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EIN SCHLECHTES ARBEITSZEUGNIS STELLT OFT EINE UNÜBERWINDBARE HÜRDE DAR

 

Ist "zur vollen Zufriedenheit" gut genug?

 

 

Ein Arbeitszeugnis gibt Auskunft über, Art und Dauer der Tätigkeiten, der Leistungen und Kenntnisse, sowie über das Verhalten des Arbeitnehmers und erfüllen somit einen Nachweis oder besser gesagt eine Art Eignungsnachweis bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz.

 

 

Das Arbeitszeugnis ist somit das in der Regel wertvollste Papier für den Personalentscheider. Je nach Qualität des Arbeitszeugnisses kann es das berufliche Fortkommen erleichtern oder auch erschweren.

Das Zeugnis ist vollständig, Name, Titel, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung, Weiterbildungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift sind vorhanden.

 

 

Fehlen Informationen oder tauchen zum Beispiel Fehler im Zeugnis auf, so lässt dies schlussendlich Sie in einem unglücklichen Licht erscheinen. Fehler oder fehlende Informationen lassen Raum für Interpretation – immer zu Ihren Ungunsten.

 

 

Wenn lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf den Inhalt erfüllt sind, dann spricht man von einem einfachen Arbeitszeugnis. Es enthält die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine Wertungen.

 

 

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. So steht es im Gesetz. Aber was genau heißt wohlwollend?

 

 

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Know-how.

 

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